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Racial Profiling – wenn das Aussehen entscheidet

Die Polizei unterscheidet bei Kontrollen oft zwischen weißen und nicht-weißen Personen. Das ist Diskriminierung und kann Betroffene krank machen. Doch trotzdem ist Racial Profiling in Deutschland alltäglich.

Irgendwo in Deutschland: In einem vollbesetzten Zug führt die Polizei eine Personenkontrolle durch, die meisten Passagiere sind weiß. Doch die einzige Person, die kontrolliert wird, ist schwarz. Diese Art von Diskriminierung geschieht jeden Tag. Für Betroffene ist sogenanntes Racial Profiling oft eine erniedrigende Erfahrung, die zu Stress, Misstrauen oder sogar zu Traumata führen kann.

Die Kontrollen müssen sich nicht unbedingt auf die Hautfarbe beziehen: Racial Profiling kann auch bedeuten, dass jemand wegen anderer äußerer Merkmale kontrolliert wird, zum Beispiel religiöser Kleidung. Wichtig ist, dass die Polizei dabei eine Person ohne Anlass kontrolliert und sie nur wegen ihres Aussehens verdächtigt.

Wie oft Racial Profiling vorkommt, wird in Deutschland nicht systematisch erfasst. Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte, ist jedoch überzeugt: „Es geht hier nicht um Einzelfälle.“ Eigentlich verbietet das Grundgesetz Diskriminierung etwa wegen der Hautfarbe. Wenn es aber zum Beispiel darum geht, ob jemand illegal im Land ist, darf die Bundespolizei in Zügen, Flughäfen oder Bahnhöfen Personen ohne Anlass kontrollieren.

Cremer findet: Um Racial Profiling zu verhindern, brauchen Polizisten eine bessere Ausbildung. Das Thema muss aber auch gesetzlich klarer geregelt werden. Denn Racial Profiling passiert vor allem dann, wenn klare rechtliche Vorgaben für eine Kontrolle fehlen. In Deutschland untersucht man das Thema nun in einer Polizeistudie, über eine Dokumentationspflicht für Personenkontrollen wird nachgedacht. Anderswo ist man schon weiter: So können Betroffene etwa in Großbritannien Hilfe bei unabhängigen Beschwerdestellen bekommen.

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